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Gepäckaufgabe

Was Sie (nicht) in Ihrem Gepäck mitnehmen dürfen

Es ist oftmals erlaubt, im aufgegebenen Gepäck Gegenstände zu transportieren, die Sie nicht mit in die Flugzeugkabine nehmen können. Es ist jedoch verboten, Sprengstoffe, brennbare Substanzen und Geräte zu transportieren, die eine ernsthafte Verletzung verursachen oder die Sicherheit des Flugzeugs gefährden könnten.

Wir empfehlen Ihnen, vor der Reise gründlich die detaillierten Vorschriften zu studieren, welche Gegenstände im aufgegebenen Gepäck transportiert werden können: Zum Download hier.

Gegenstände, die nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden dürfen

Zu dieser Kategorie zählen zum Beispiel:

  • Munition

  • Zündkapseln

  • Sprengzünder und Zündvorrichtungen

  • Minen, Granaten und andere militärische Ausrüstung, die Sprengstoff enthält

  • Feuerwerk und andere pyrotechnische Produkte

  • Nebelkörper und Rauchpatronen, Dynamit

  • Schießpulver und plastische Sprengstoffe

Wir empfehlen, im aufgegebenen Gepäck kein Bargeld, keine Wertsachen, Elektronik, unentbehrliche Medikamente und Dokumente zu transportieren. All diese Gegenstände empfehlen wir, im Handgepäck zu transportieren.

Gegenstände, nach deren Transport am häufigsten gefragt wird

Eine Liste der Gegenstände, nach deren Transport am häufigsten gefragt wird, finden Sie hier.

Transport von Schusswaffen und Munition

Der Transport von bewaffneten Personen an Bord von Flugzeugen, die für den zivilen Flugverkehr bestimmt sind, ist verboten, sofern es sich nicht um den Transport von bewaffneten Personen gemäß einer besonderen, auf dem Gebiet der Tschechischen Republik gültigen Rechtsvorschrift handelt und hierzu keine ausdrückliche Beauftragung oder Genehmigung des Innenministeriums existiert. Die Ausfuhr, Einfuhr und gegebenenfalls der Transit von Waffen und Munition wird von Gesetz Nr. 119/2002 Slg. Über Schusswaffen und Munition, im späteren Wortlaut, geregelt.

Reisende sind verpflichtet, den Transport von Schusswaffen und Munition vorab bei der Fluggesellschaft bzw. der Polizei der Tschechischen Republik zu deklarieren. Die Sicherheitskontrolle derart deklarierter Waffen und Munition, einschließlich der Kontrolle durch die Polizei der Tschechischen Republik wird standardmäßig im Bereich der Schalter für übergroßes Gepäck im entsprechenden Terminal durchgeführt.

Detektorkontrolle im Inneren von aufgegebenem Gepäck

Zur Erhöhung des Schutzes der Reisenden und im Einklang mit der gültigen Gesetzgebung der Europäischen Union führen Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle im Inneren von aufgegebenen Gepäckstücken Detektorprüfungen durch. Im Laufe dieses Prozesses können manche Gepäckstücke geöffnet und physisch auf das Vorhandensein von Spurenelementen von Sprengstoffen kontrolliert werden. Dieses Vorgehen soll Reisende schützen und verhindern, dass Sprengstoff in den Laderaum des Flugzeugs eingeladen wird.

Verlauf der Kontrolle

  • Die physische Kontrolle findet unter sehr strengen Sicherheitsbedingungen statt. Dank der Zusammenarbeit mit Herstellern von Koffern und Sicherheitsschlössern können die Flughafenangestellten die meisten Gepäckstücke öffnen, ohne sie zu beschädigen.
  • Das gesamte Vorgehen wird dokumentiert und elektronisch überwacht.
  • Der Reisende erhält mit jedem kontrollierten Gepäckstück eine Nachricht über den Verlauf der Kontrolle einschließlich Anweisungen für das weitere Vorgehen.
  • Das Gepäckstück wird gleichzeitig mit einer Schutzfolie mit beschriftetem Klebeband versehen, das den Besitzer darauf aufmerksam macht, dass es eine Kontrolle durchlaufen hat.

Vorgehensweise bei einer Beschädigung von Gepäck

Bei manchen Formen der Absicherung (integriertes Schloss ohne sog. TSA) kann es vorkommen, dass das Gepäckstück beim Öffnen beschädigt wird und es nicht möglich ist, das Gepäckstück erneut zu verschließen und abzuschließen. In solch einem Fall wird das Gepäckstück außer mit der Schutzfolie auch mit Spanngurten mit dem Logo des Prager Flughafens versehen.

Im Falle einer Beschädigung von Gepäck bitten wir die Reisenden, sich an den Reklamationsschalter am Zielort zu wenden, wo ein Reklamationsbearbeiter ein Reklamationsprotokoll mit Ihnen aufsetzt. Das Protokoll beinhaltet eine Referenznummer und die Kontaktdaten für eine weitere Kommunikation mit der Fluggesellschaft. Im Falle einer nachträglichen Reklamation (z. B. wenn Sie die Beschädigung des Gepäckstücks außerhalb des Flughafengeländes feststellen), müssen Sie Ihre Fluggesellschaft bis spätestens 7 Tage nach dem Flug kontaktieren und eine direkte Reklamationsanfrage (entsprechend der Verordnung des Europäischen Rates Nr. 2027/97) aufgeben.

Für sämtliche weiteren Fragen kontaktieren Sie die Infohotline unter der Nummer +420 220 111 888

Wie ist einer Beschädigung des Gepäcks vorzubeugen

Um einer möglichen Beschädigung des Gepäcks bei der Detektorkontrolle vorzubeugen, verwenden Sie bitte Koffer mit sog. TSA-Schlössern (diese sind mit einem roten Diamanten gekennzeichnet), Packfolie oder Vorhängeschlössern, die durchtrennt werden können, ohne das Gepäck zu beschädigen.