BIS ZUM 15. 3. 2020 EINSCHLIESSLICH GILT FOLGENDES:
- Einreiseverbot in die Tschechische Republik für alle Ausländer, die aus Risikogebieten kommen, mit Ausnahme von Ausländern mit einem vorübergehenden Aufenthalt von über 90 Tagen oder mit Hauptwohnsitz auf dem Gebiet der Tschechischen Republik
- Ausreiseverbot in Risikogebiete für Bürger der Tschechischen Republik und Ausländer mit Hauptwohnsitz oder einem vorübergehenden Aufenthalt von über 90 Tagen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik
Aktuelles Verzeichnis der Risikoländer hier: https://koronavirus.mzcr.cz/staty-sveta-s-vysokym-rizikem-prenosu-nakazy/
AB DEM 16. 3. 2020 GELTENDE REGIERUNGSVERORDNUNG:
- Einreiseverbot in die Tschechische Republik für alle per Flugzeug ankommenden Ausländer, mit Ausnahme von Ausländern mit einem vorübergehenden Aufenthalt von über 90 Tagen oder mit Hauptwohnsitz auf dem Gebiet der Tschechischen Republik
- Ausreiseverbot für alle Bürger der Tschechischen Republik und Ausländer mit Hauptwohnsitz oder einem vorübergehenden Aufenthalt von über 90 Tagen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik
Reisen Sie, wenn Sie von diesen Maßnahmen betroffen sind, nicht zum Václav-Havel-Flughafen Prag.
Wir empfehlen, sich bezüglich einer Ersatzlösung an Ihr Verkehrsunternehmen, bzw. an das Subjekt zu wenden, das Ihnen den Kauf des Flugtickets vermittelt hat.