Medikamente
Wenn Sie während der Flugreise irgendwelche Medikamente mitführen müssen (oder Sie nur mit Handgepäck reisen), gelten für Sie einige Ausnahmen für die allgemeinen Bedingungen zu der Begrenzung von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gels an Bord des Flugzeugs. Alle Medikamente (die während der Reise unerlässlich sind) können Sie ohne Begrenzung des Flascheninhalts transportieren, sie müssen jedoch immer den Mitarbeitern der Sicherheitskontrolle gemeldet werden. Wir empfehlen, immer ein Arztrezept oder eine Bestätigung von einer Gesundheitseinrichtung mitzuführen, um dessen Vorlage Sie von den Mitarbeitern der Sicherheitskontrolle gebeten werden können.
Tropfen für die Augen oder gegen Schmerzen werden als unerlässliche Medikamente erachtet und sie können ohne Begrenzung des Volumens transportiert werden. Wir empfehlen, immer ein Arztrezept mitzuführen.
Für die Reise in manche Länder wird empfohlen (in manchen Staaten gefordert), einen gültigen Eintrag über die durchgeführten Impfungen im internationalen Impfausweis zu haben.
Box für Injektionsnadeln
Um die Qualität der Dienstleistungen für die Reisenden zu verbessern, hat die Gesellschaft Letiště Praha a. s. die Boxen für Injektionsnadeln für Reisende mit gesundheitlichen Einschränkungen installiert. Diese Boxen dienen zu einer sicheren Aufbewahrung scharfer Gegenstände aller Art. Die Boxen werden regelmäßig kontrolliert und der Abfall wird nach gültigen Vorschriften entwertet.
Nachdem die Reisenden durch die Abfertigungskontrolle gehen, können sie diese Boxen auf Damen- und Herrentoiletten nutzen. Die Boxen sind im Terminal 1 und Terminal 2 angebracht.
Anzahl der Boxen | Anzahl der Boxen | Raumnummer | Standort |
2x | BEK | Kontrollraum | |
2x | WC VIP Master | T1 | |
2x | WC im Gang im Finger A | A126, A128 | T1 Finger A |
2x | WC gate B7, 8 | B101r, B101p | T1 Finger B |
2x | WC an D4 | 2226, 2227 | T1 Finger D |
Bargeldtransport
PEs dürfen maximal 10 000 Euro in bar über Grenzen mitgeführt werden (oder Bargeld in jeglicher anderen Währung). Wenn Sie einen größeren Betrag in bar überführen müssen, muss diese Tatsache den Zollbehörden gemeldet werden. Wenn Sie aus einem EU-Land in ein anderes reisen, muss diese Tatsache in beiden Ländern gemeldet werden. Andernfalls können die Mitarbeiter der Zollverwaltung den überführten Betrag einbehalten. Bedenken Sie, dass die Kontrolle von Gepäck sowie Personen zu den Befugnissen der Organe der Zollverwaltung zählen.
Sämtliche Beschränkungen der Mitführung von Alkohol, Tabak und Bargeld über die EU-Grenzen finden Sie auf der Homepage der Europäischen Union.