Gepäckaufgabe
Gepäckaufgabe

Übergroßes Gepäck − Abflug

Wenn Sie vorhaben, mit übergroßem Gepäck oder einem atypischen Gepäckstück zu reisen, empfehlen wir, die Gepäckaufgabe als erstes direkt mit der Fluggesellschaft abzusprechen (bei Charterflügen evtl. mit dem Reisebüro). Die Transportbedingungen für dieses Gepäck unterscheiden sich bei den einzelnen Fluggesellschaften.

Was alles als nicht standardgemäßes oder übergroßes Gepäck erachtet wird
  • Skier

  • Snowboard

  • Kinderwagen

  • Golfbag

  • Surfbrett

  • Hockeyschläger

  • Paddel

  • Größeres Musikinstrument

  • Fahrrad

  • Sonnenschirm

  • Schachteln und nicht-standardmäßigen Gepäck

Vorgehensweise bei der Aufgabe von übergroßem Gepäck

  • Wenn Sie ein atypisches Gepäckstück aufgeben möchten, empfehlen wir, die Fluggesellschaft (oder das Reisebüro) bereits bei Reservierung oder Kauf des Flugtickets über diese Tatsache zu informieren und vorab die Gepäckaufgabebedingungen zu studieren.
  • Begeben Sie sich auf dem Flughafen zum Abfertigungsschalter und informieren den anwesenden Mitarbeiter über das übergroße Gepäckstück.
  • Der Mitarbeiter kümmert sich um die Aufgabe des Gepäcks, kennzeichnet das Gepäck mit einem Gepäckanhänger und stellt den Transport des Gepäckstücks zum Schalter für übergroßes Gepäck sicher.
  • Um Ihr Gepäck kümmern sich die Mitarbeiter der Handlingfirma. Sie selbst gehen zur Sicherheitskontrolle (Terminal 2) oder Passkontrolle (Terminal 1) weiter. Am Zielort holen Sie Ihr Gepäck am Schalter für übergroßes Gepäck ab.

Der spezielle Schalter für übergroßes Gepäck befindet sich in der Abflughalle von Terminal 1 und 2.

Übergroßes Gepäck