Der Flughafen Prag ist in Terminal 1 (wo Flüge in Länder außerhalb des Schengen-Raums abgefertigt werden) und Terminal 2 (wo Flüge in die Länder des Schengen-Raums abgefertigt werden) unterteilt. Entsprechend dem Flugziel unterscheiden sich auch die erforderlichen Dokumente und die notwendigen Visa. Wir empfehlen, vor jeder Reise gründlich die Bedingungen für das Betreten des jeweiligen Staatsgebietes zu studieren.
Flüge in den Schengen-Raum
Der Schengen-Raum beinhaltet alle Staaten der Europäischen Union (und einen Teil ihrer Überseegebiete) mit der Ausnahme von Bulgarien, Rumänien, Irland, Zypern, Kroatien und Großbritannien. Zum Schengen-Raum gehören zudem Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein die nicht EU-Mitglied sind. Das Schengen-System gewährleistet die Bewegungsfreiheit von Personen, deshalb muss nur ein Identitätsausweis (Personalausweis) mitgeführt werden und es sind keine Visa oder weitere Bewilligungen erforderlich.
Der Schengen-Raum erstreckt sich nicht automatisch auch auf alle Überseegebiete der Mitgliedstaaten. Eingeschlossen sind die Azoren, die spanischen Kanarischen Inseln sowie die Exklaven Ceuta und Melilla in Afrika. Umgekehrt gehören hierzu nicht die Überseegebiete Frankreichs, das norwegische Spitzbergen, das autonome dänische Gebiet Grönland und die Färöer-Inseln (sind nicht Bestandteil der EU), die niederländischen Überseeregionen Aruba, Curacao, Sint Maarten, Bonaire, Saba und Sint Eustatius.
Genauere Informationen über die Staaten, die zum Schengen-Raum gehören,finden Sie hier.
Flüge außerhalb des Schengen-Raums
Bei Flügen außerhalb des Schengen-Raums(die in Terminal 1 abgefertigt werden) muss zudem noch ein gültiger Reisepass (außer Staaten, die den Zutritt auf ihr Gebiet allein mit Personalausweis erlauben) mitgeführt werden. Nach der Abfertigung (Check-in) und der Prüfung der Bordkarten durch den Validator folgt die Passkontrolle, die Sicherheitskontrolle befindet sich erst direkt im Gate.
Für das Reisen in manche Länder ist es zudem notwendig, sich ein Visum ausstellen zu lassen, das sich je nach Länge und Zweck des Aufenthalts im jeweiligen Land unterscheidet. Wir empfehlen immer, vor der Reise die genauen Bedingungen für das Betreten des jeweiligen Staatsgebiets festzustellen.
Detailliertere Informationen über die Visumregelung mit anderen Staaten und weitere Bedingungen zur Ausreise werden vom Außenministerium der Tschechischen Republik ausgegeben, nähere Informationen finden Sie hier.
Jedes Kind benötigt ebenso wie eine erwachsene Person für die Reise ins Ausland ein gültiges Reisedokument. Die Bedingungen für das Reisen mit Kindern werden vom Außenministerium der Tschechischen Republik näher spezifiziert, siehe - https://www.mzv.cz/jnp/cz/cestujeme/podminky_vycestovani_z_cr/index.html