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Gepäckabfertigung

Zollabfertigung

Informationen für Reisende

Mengenbeschränkungen für die Einfuhr von Waren aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind

Bei der Einfuhr von ausgewählter Ware aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der EU sind, gelten Mengenbeschränkungen. Wir zählen zu dieser Kategorie zum Beispiel:

  • Waren, die gelegentlich für den persönlichen Bedarf oder den Bedarf eines Empfängers und dessen Haushaltsmitglieder oder als Geschenk eingeführt werden

  • Tabakerzeugnisse

  • alkoholische Getränke

  • Medikamente

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

Beschränkung bei Einfuhr, Ausfuhr oder Transit gemäß besonderen Vorschriften

Reisen mit Tieren, Tierarzneimittel, CITES, Waffen, Munition, Sprengstoff, Suchtmittel, Ware pflanzlicher Herkunft, Bargeld.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

Ausfuhr von Waren in Länder, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind

Außer Verboten und Beschränkungen für manche Arten ausgeführter Waren (Tierarzneimittel, Gegenstände mit kulturellem Wert, Waffen, Munition und Sprengstoffe, Suchtmittel und Medikamente, Bargeld) werden innerhalb der EU bei einer Ausfuhr von Waren, welche keinen Handelscharakter haben, keine Ausfuhrzölle oder andere mit der Ausfuhr verbundene Gebühren erhoben.

Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.