Ich fliege in ein Land außerhalb der EU
Außer den Verboten und Beschränkungen für einige Arten auszuführender Ware
- gegenstände des Schutzes von Kulturdenkmälern,
- reisen mit Tieren in Hobbyzucht aus der Tschechische Republik in andere EU-Mitgliedstaaten (Link zur Staatlichen Veterinärverwaltung),
- artenschutzabkommen CITES,
- finanzmittel,
- waffen, munition und explosivstoffe,
werden bei Reisen in Länder außerhalb der EU, bei der Ausfuhr von Ware, die keinen kommerziellen Charakter besitzt, keinerlei Ausfuhrzölle oder andere Ausfuhrgebühren erhoben.
Ich fliege in ein EU-Land
Bei Reisen in EU-Länder gelten bestimmte Beschränkungen gemäß Sondervorschriften für
- reisen mit tieren (Link zur Staatlichen Veterinärverwaltung),
- artenschutzabkommen CITES
Informieren Sie sich über