Ich reise aus einem Land außerhalb der EU ein
Bei der Einfuhr ausgewählter Ware aus Ländern, die keine EU-Mitglieder sind, gelten mengenbezogene Obergrenzen. Zu dieser Kategorie zählen
- ware, die gelegentlich für den persönlichen Bedarf oder zum Verbrauch des Empfängers oder des Reisenden und von Mitgliedern seines Haushalts oder als Geschenk eingeführt wird,
- tabakerzeugnisse,
- alkoholische Getränke,
- arzneimittel.
Beschränkungen bei der Einfuhr, der Ausfuhr oder beim Transit gemäß Sondervorschriften gelten für
Ich reise aus einem EU-Land ein
Aus EU-Ländern gelten mengenbezogene Obergrenzen bei der Einfuhr ausgewählter Ware (von der Verbrauchsteuer befreit)
Einfuhrbeschränkungen gelten für
- suchtmittel,
- reisen mit Tieren in Hobbyzucht in die Tschechische Republik aus anderen EU-Mitgliedstaaten (Link zur Staatlichen Veterinärverwaltung),
- artenschutzabkommen CITES.